REIFEN-ERSATZ-GARANTIE

Die Garantie-Bestimmungen

Was ist Versichert
Versichert sind neue und runderneuerte Reifen für PKW, Van, Kombis bis 3,5t, Offroad, Motorrad und LLKW bis 17,5“ (keine LKW, Bus, Baumaschinen und Traktoren), die bei Reifen Feneberg gekauft und montiert wurden.

Welche Risiken sind Versichert?
Abgedeckt sind alle Gefahren, denen die Reifen (keine Felgen) während der Dauer der Gewährleistungen ausgesetzt sind (z.B. Schäden durch Bordsteinkanten, Nägel oder
mutwillige Beschädigung). Ausgenommen ist Diebstahl. Ersatzleistungen werden erbracht bei Beschädigung der Reifen als Folge der abgedeckten Gefahren. Die Reifen Feneberg Reifen-Ersatz-Garantie gilt zusätzlich zu den üblichen Gewährleistungen der Hersteller.

Was wird ersetzt?
Im Schadensfall erhält der Garantienehmer auf Basis der Restprofiltiefe (max. 4 mm) des für den abgesicherten Reifen gezahlten Kaufpreises eine Gutschrift (gilt nur für den Kauf eines Ersatz-
Reifens bei Reifen Feneberg.) Dies geschieht bei einer Filiale von Reifen Feneberg direkt vor Ort ohne weitere Abwicklungen mit dem Reifenhersteller. Sie haben die Möglichkeit sich für eine Reparatur zu entscheiden. Dies ist aus Sicherheitsgründen jedoch nur bis zum Speedindex bis
max. 210 km/h möglich.

Wie lange dauert die Garantie?
Die Garantie beginnt mit dem Erwerb und der Montage der Reifen. Es gilt das Datum des Kaufvertrages. Die Garantie endet nach Ablauf von 24 Monaten ab Kaufdatum.

Wie weit gilt die Garantie?
Ersatz wird gewährleistet bei Eintritt einer abgedeckten Gefahr innerhalb Europas.

Was ist ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch übliche Abnutzung oder durch übermäßigen Verschleiß sowie Schäden, die durch falsche Fahrwerkseinstellungen verursacht werden. Auch Schäden an den Felgen oder am KFZ sind nicht versichert.

Gutschriftentabelle
Gutschriftentabelle in Relation zur Restprofiltiefe. Gutschrift in Prozent des Original-Kaufpreises. Hieraus ergibt sich der versicherte Wert, der auf den Ersatzreifen angerechnet wird. Zzgl. Kosten für Montage etc. Diese sind nicht in der Garantie enthalten. Die Gutschrift gilt nicht für Reifenreparaturen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

PKW (bzw. bei Offroad / Motorrad / LLKW anteilig)

 Ab 8 mm  bis 7 mm  bis 6 mm  bis 5 mm
 100 %
 75 %   50 %   20 %


Das ist zu Tun
Melden Sie den Schaden unverzüglich einer unserer Reifen Feneberg Filialen
(siehe Rückseite)
Schäden, die durch strafbare Handlungen (vorsätzliche Sachbeschädigung) entstanden sind, melden Sie bitte umgehend der zuständigen Polizeidienststelle. Lassen Sie sich eine Bescheinigung ausstellen, die Sie uns vorlegen können.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
· die Anschaffungsrechnung / Kaufbeleg
· gegebenfalls die Bestätigung über die Erstattung der polizeilichen Anzeige

Kundenzitat von Herrn M.:
„Durch diese Garantie konnte ich mir kürzlich 112,- € sparen.
Das hat sich gelohnt. Ein toller Service!“


REIFEN-ERSATZ-GARANTIE

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